Rahmenbedingungen für den Trainingsbetrieb
Die folgenden Rahmenbedingungen sichern einen verlässlichen und sicheren Trainingsablauf.
Wir bitten alle Eltern um Verständnis und Mithilfe, damit das Training reibungslos funktioniert und möglichst viele Kinder teilnehmen können.
Elternbegleitung beim Anfängerschwimmen
| Eltern dürfen die ersten 2 Stunden des Anfängerschwimmens vom Beckenbereich aus beobachten. |
| Nach dieser Eingewöhnungsphase bitten wir die Eltern, während der Trainingszeit im Foyer zu warten. |
| Ziel ist es, den Kindern eine möglichst ruhige und konzentrierte Trainingsatmosphäre zu ermöglichen. |
Anfängerschwimmen – Anwesenheit und Fehlzeiten
| Eine regelmäßige Teilnahme am Anfängerschwimmen ist besonders wichtig, da die Kinder gerade zu Beginn schnell neue Schwimmbewegungen erlernen und aufeinander aufbauen. |
| Kinder, die dreimal unentschuldigt fehlen, werden zunächst aus dem laufenden Kurs zurückgestellt. |
| Auch Kinder, die viermal in Folge fehlen, werden aus dem laufenden Kurs zurückgestellt. |
| Ein Wiedereinstieg ist im nächsten Anfängerschwimmkurs möglich. |
| Hintergrund dieser Regelung ist, dass die im Anfängerschwimmen erlernten Bewegungsabläufe aufeinander aufbauen. Bei mehreren Fehlzeiten können die Kinder die versäumten Inhalte häufig nur schwer aufholen. Dadurch entsteht ein unterschiedlicher Lernstand innerhalb der Gruppe, was den weiteren Lernfortschritt des gesamten Kurses erschweren und den Trainingsablauf bremsen kann. |
| Durch die Regelung möchten wir sicherstellen, dass alle Kinder möglichst kontinuierlich lernen können und die Gruppe gemeinsam vorankommt. |
Elternbegleitung bei den Halbschwimmern
| Zur Eingewöhnung dürfen Eltern ihre Kinder dreimal zum Training begleiten. |
| Nach diesen drei Eingewöhnungsterminen bitten wir die Eltern, während des Trainings im Foyer zu verbleiben. |
| Dies unterstützt die Kinder dabei, sich zunehmend selbstständig auf das Training einzulassen. |
Elternbegleitung in höheren Gruppen
| Bei Kindern in den höheren Schwimmgruppen gilt grundsätzlich: Eltern verbleiben während der Trainingszeit im Foyer. |
| Ausnahmen sind möglich, müssen jedoch vorher mit den zuständigen Trainerinnen bzw. Trainern abgesprochen werden. |
Aufbewahrung der Kleidung
| Wir bitten darum, die Kleidung der Kinder ausschließlich in den dafür vorgesehenen Schränken aufzubewahren und nicht auf den Bänken abzulegen. |
| Dadurch sollen Verwechslungen und der Verlust von Kleidungsstücken vermieden werden. |
| Gleichzeitig möchten wir damit dem allgemeinen Platzmangel in den Umkleidebereichen entgegenwirken und ausreichend Sitz- und Bewegungsfläche für alle Kinder und Eltern gewährleisten. |
Anwesenheit und Abmeldung ab der Halbschwimmergruppe
| Sollte ein Kind nicht am Training teilnehmen können, bitten wir um eine rechtzeitige Abmeldung. |
| Kinder, die viermal in Folge unentschuldigt fehlen, werden von uns kontaktiert. |
| Sollte es danach zu zwei weiteren unentschuldigten Fehlterminen kommen, wird das Kind aus dem aktiven Trainingsbetrieb ausgeschlossen. |
| Hintergrund dieser Regelung sind die sehr vollen Trainingsgruppen und die hohe Anzahl an Anfragen von externen Interessenten. Nicht wahrgenommene Trainingsplätze sollen daher möglichst zeitnah Kindern zur Verfügung gestellt werden können, die regelmäßig am Training teilnehmen. |