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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Brackwede e.V. findest du hier .

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Corona Regeln im Trainingsbetrieb Stand 15.01.2022

Folgende Corona Regeln gelten ab dem 17.01.2022 für den Trainingsbetrieb.

Zutritt
Der Eintritt in das Hallenbad wird nur für aktive Schwimmer, Eltern bzw. Begleitperson vom Anfängerschwimmen und Teamer der Ortsgruppe freigegeben. Der Einlass erfolgt geschlossen 10 Min. vor Beginn der Trainingszeit. Der Zutritt ist nur erlaubt gem. der sogenannten 2G+ Regel. 

Folgende Personen sind von der 2G+ Regel ausgenommen:

  • Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleich gestellt
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen 
  • Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren die einen Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule nachweisen.. 


Für folgende Personen entfällt die zusätzliche Testpflicht:

  • Personen die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.


Begleitperson zum Anfängerschwimmen
Die Begleitperson zum Anfängerschwimmen muss mind. 15 Jahre alt sein.
Ohne Begleitperson kann zum Anfängerschwimmen aus Sicherheitsgründen kein Zugang erfolgen. 

Mund- und Nasenschutz
An folgenden Orten ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen:
- In Innenräumen bis zum Sammelpunkt in der Schwimmhalle
- In Warteschlangen und Anstellbereichen
- für die Maske am wieder eine kleine Tüte mitbringen, damit diese nicht zu Nass wird

Mindestabstand
Im gesamten Bad-Innenbereich gilt ein Mindestabstand von 1,50 m.

Händedesinfektion
In jedem Eingangsbereich stehen direkt an den Kassen Desinfektionsmittelspender

Einzelumkleiden
Die Nutzung der Einzelumkleiden ist gestattet. Auch hier gilt: Im Gebäudeinnenbereich ist ein Mund- Nasenschutz (FFP2 oder medizinische Maske) zu tragen und der Mindestabstand von 1,50 m ist zwingend einzuhalten.

Sammelumkleiden
Hier ist ebenfalls der Mindestabstand von 1,50 m zwingend einzuhalten. Auch hier gilt:
In Gebäudeinnenbereichen ist grundsätzlich ein Mund- und Nasenschutz zu tragen (FFP2 oder medizinische Maske).

Duschen
Duschen werden unter Wahrung des Mindestabstandes von 1,50 m freigegeben.
Dieser Abstand ist zwingend einzuhalten.

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