Mitglied werden in der DLRG Brackwede
Du möchtest Mitglied in der DLRG Ortsgruppe Brackwede werden und unsere Arbeit im Wasserrettungsdienst, in der Ausbildung und im Ehrenamt unterstützen? Eine Mitgliedschaft ist von Geburt an möglich und bildet die Grundlage für jede aktive Teilnahme in unserer Ortsgruppe. Unsere aktuellen Mitgliedsbeiträge findest du auf dieser Seite.
Bitte beachte, dass eine Mitgliedschaft keinen direkten Anspruch auf einen Platz im Trainingsbetrieb beinhaltet. Für die Teilnahme am Training ist eine bestehende Mitgliedschaft erforderlich, und es müssen freie Kapazitäten vorhanden sein. Für Fragen zu freien Trainingsplätzen oder zur Mitgliedschaft nutze bitte unser Kontaktformular.
Eine Mitgliedschaft besteht immer bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Kündigung zum Jahresende muss schriftlich bis spätestens 31.10. bei uns eingegangen sein. Mit deinem Beitritt erkennst du unsere Ortsgruppen- und Haushaltssatzung an und verpflichtest dich zur Zahlung des entsprechenden Mitgliedsbeitrags, der zweimal jährlich abgebucht wird.
Darum solltest du DLRG Mitglied werden
Wenn du dir noch unsicher bist, ob eine Mitgliedschaft oder ein ehrenamtliches Engagement das Richtige für dich ist.
Dann haben wir sechs gute Gründe für dich, warum sich eine Mitgliedschaft und ein Ehrenamt in unserer Ortsgruppe immer lohnt!
Mitgliedsbeiträge
Die von der Ortsgruppe zu vereinnahmenden Mitgliedsbeiträgen betragen lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.11.2019:
| Beitragsgruppe | Beitrag pro Monat |
|
|---|---|---|
| Erwachsener | 8,00 Euro | Als „Erwachsener“ gelten alle Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr. Stichtag für die Einstufung ist der 01. Januar des jeweiligen Beitragsjahres. |
| Erwachsener ermäßigt | 6,50 Euro | Der ermäßigte Beitrag für Erwachsene gilt für Schüler, Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende sowie für Personen, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten. Der entsprechende Nachweis muss jährlich bis zum 15. des Einzugsvormonats vor dem ersten Beitragseinzug vorgelegt werden. |
| Kind | 5,50 Euro | Als „Kind“ gelten alle Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Stichtag für die Einstufung ist der 01. Januar des jeweiligen Beitragsjahres. |
| Familie | 17,50 Euro | Eine Familie besteht aus mindestens drei Personen, von denen mindestens eine Person ein erziehungsberechtigter Erwachsener sein muss. (Andere Verwandtschaftskonstellationen wie Geschwister oder Großeltern gelten nicht als Familie im Sinne dieser Beitragsordnung.) |
Körperschaft | 6,50 Euro | Vereine, Organisationen oder juristische Personen |
Beim Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr von 8,00 Euro fällig. Erfolgt der Eintritt nach dem 01. Oktober des laufenden Jahres, wird der Mitgliedsbeitrag halbiert. Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt in zwei Raten per SEPA-Lastschrift. Bei Eintritt in den Verein Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt zur Berücksichtigung neu eingetretener Mitglieder jeweils zum Unabhängig vom Datum einer eventuelle Kündigung ist der Jahresbeitrag, | ||
Änderungsmitteilung meiner Mitgliedsdaten
Link zu den Satzungen



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